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Private Krankenversicherung - Beitragsbemessungsgrenze aktuell
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Private Krankenversicherung - Beitragsbemessungsgrenze aktuell
Private Krankenvollversicherungen stehen verschiedenen Personengruppen mit einem bestimmten Mindesteinkommen offen. Dieses Mindesteinkommen ist auch als Versicherungspflichtgrenze bekannt.
Zu diesen Personengruppen zählen:
- Selbstständige (Freiberufler oder gewerblich Tätige) mit jedem Einkommen
- Beamte
- Angestellte mit einem Bruttojahreseinkommen von mindestens 46.800 EUR
- Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2003 privat versichert waren und jetzt auch noch sind, haben die Möglichkeit auch die Private Krankenversicherung zu wechseln, für sie ist die Beitragsbemessungsgrenze von 42.300 EUR relevant
Krankenvollversicherung für Angestellte* und Selbständige
Krankenvollversicherung für Ärzte*
Beihilfeergänzungsversicherung für Beamte
Krankenzusatzversicherung für gesetzlich Versicherte
Bitte berücksichtigen Sie:
Angestellte können eine Krankenvollversicherung nur abschliessen, wenn Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind (Bruttojahreseinkommen mind. 46.800 €) oder bereits eine Private Krankenvollversicherung haben. Selbständige haben grundsätzlich die Möglichkeit einer Privaten Krankenvollversicherung
Vielen Dank für Ihren Besuch auf Beitragsbemessungsgrenze aktuell - Private Krankenversicherung!
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