Private Krankenversicherung Vergleich

Krankenkasse privat - Gehalt


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Krankenkasse privat - Gehalt

Das Gehalt ist bei privaten Krankenkassen nicht relevant für die Berechnung der Beitragssätze - ganz im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenversicherungen.

Lediglich ein Mindestgehalt (als Angestellter) ist erforderlich, um von der gesetzlichen Versicherungspflicht ausgenommen zu sein und sich privat versichern zu dürfen.

Die Versicherungspflcihtsgrenzen - also die obere Einkommensgrenze, die überschritten werden muss um in eine private Krankenversicherung zu gehen sieht folgendermaßen aus:
  • Bruttojahreseinkommen von mindestens 46.800 EUR
  • Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2003 privat versichert waren und jetzt auch noch sind, haben die Möglichkeit auch die Private Krankenversicherung zu wechseln, für sie ist die Beitragsbemessungsgrenze von 42.300 EUR relevant
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