Gothaer Krankenversicherung Angestellte


Angestellte haben nicht die Möglichkeit, ohne weiteres eine Private Krankenversicherung abzuschließen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen ist dies möglich. Die so genannte Versicherungspflichtgrenze bestimmt, wer zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse und einer Privaten Krankenversicherung wählen kann. Sollten Sie als Angestellter über ein jährliches Bruttoeinkommen von 47.250€ verfügen, dann können Sie selbst bestimmen, ob Sie lieber privat oder gesetzlich versichert sein möchten.

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Doch auch wenn Sie die Versicherungspflichtgrenze nicht überschreiten sollten, haben Sie in bestimmten Bereichen die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz zu vergrößern und können eine Krankenzusatzversicherung, beispielsweise für den Zahnersatz, abschließen.