Zahnbehandlung Zahnersatz
Bei Zahnbehandlung werden die Aufwendungen für allgemeine zahnärztliche, prophylaktische, konservierende und chirurgische Leistungen sowie Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Parodontiums in der Regel voll erstattet, soweit keine Selbstbeteiligung gewählt wurde.
Für Zahnersatz (prothetische Leistungen), kieferorthopädische Leistungen, Eingliederung von Aufbißbehelfen und Schienen, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen sowie implantologische Leistungen ist grundsätzlich eine Selbstbeteiligung vorgesehen.
zurück zur Übersicht
Hier ein paar Tipps für weitere Erläuterungen:
Anschlussheilbehandlung,
Leistungsanspruch,
Befreiung Von Der Krankenversicherungspflicht
|