Wartezeiten
Bei Versicherungsbeginn sind Wartezeiten abzuleisten. Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate, Sie entfällt bei
- Unfällen
- Kinder-Nachversicherung
- Ehegatten-Nachversicherung
Die besonderen Wartezeiten betrage bei Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate. Sie entfallen bei der Kinder-Nachversicherung.
Für Behandlungen, die während der Wartezeiten eintreten, werden Versicherungsleistungen vom ersten Tag nach Ablauf der Wartezeit gewährt.
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Hier ein paar Tipps für weitere Erläuterungen:
Krankentagegeldversicherung,
Arbeitsunfähigkeit,
Leistungsdaür
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