Private Krankenversicherung Vergleich

Wartezeiten


Bei Versicherungsbeginn sind Wartezeiten abzuleisten. Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate, Sie entfällt bei

  • Unfällen
  • Kinder-Nachversicherung
  • Ehegatten-Nachversicherung

Die besonderen Wartezeiten betrage bei Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate. Sie entfallen bei der Kinder-Nachversicherung.

Für Behandlungen, die während der Wartezeiten eintreten, werden Versicherungsleistungen vom ersten Tag nach Ablauf der Wartezeit gewährt.

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Hier ein paar Tipps für weitere Erläuterungen: Krankentagegeldversicherung, Arbeitsunfähigkeit, Leistungsdaür