Versicherungssteuer
Im Gegensatz zu den übrigen Versicherungszweigen unterliegen die Beiträge in der Kranken- und Lebensversicherung nicht der Versicherungssteuer.
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Hier ein paar Tipps für weitere Erläuterungen:
Anschlussheilbehandlung,
Arbeitgeberanteil Arbeitgeberzuschuss,
Leistungsdaür
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