Private Krankenversicherung Vergleich

Versicherungsnehmer


Versicherungsnehmer ist derjenige, der den Versicherungsvertrag beantragt hat. Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner der Versicherungsgesellschaft. Er allein hat gegenüber dem Versicherer das Recht der Vertragsgestaltung, insbesondere hat er das Recht, den Vertrag zu kündigen, in eine beitragsfreie Versicherung umwandeln zu lassen, Bezugsberechtigte zu bestimmen, den Versicherungsvertrag zu verpfänden oder die Rechte und Ansprüche daraus abzutreten.
Versicherungsnehmer und versicherte Person können, aber müssen nicht identisch sein. Sind Versicherungsnehmer und versicherte Person nicht identisch, liegt eine Fremdversicherung vor.

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