Versicherungsarten
Bei der statistischen Erfassung ihrer Bestände sind die PKV-Unternehmen an die Vorschriften des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen gebunden. Sie sehen Aufteilung nach vier Versicherungsarten vor:
- Krankheitskostenversicherung (ambulante, zahnärztliche, stationäre Leistungen)
- Selbständige Krankenhaustagegeldversicherung
- Sonstige selbständige Teilversicherung (z.B. Krankheitskosten-Zusatzversicherungen, Kurtarife, längerfristige Auslandsreise-Versicherungen)
- Krankentagegeldversicherung
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Hier ein paar Tipps für weitere Erläuterungen:
Krankenvollversicherung,
Kündigung Durch Den Versicherungsnehmer,
Kurbehandlung
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