Spartentrennung
Gemäß § 8 Abs 1a VAG müssen für Kranken-, Lebens-, Kredit- und Rechtsschutzversicherungen rechtlich selbständige Unternehmen bestehen, damit Gewinne bzw. Verluste nicht untereinander verrechnet werden können.
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Hier ein paar Tipps für weitere Erläuterungen:
Altersrückstellung,
Krankheitskosten-vollversicherung,
Auslandsversicherungsschutz
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