Sonderregelung im Krankenhaus
Bei privatärztlicher Behandlung reduziert das Krankenhaus den Rechnungsbetrag für allgemeine Krankenhausleistungen zur Einschränkung von Doppelzahlung der Arztkosten um 5%. Daneben hat der Chefarzt seine Rechnungssumme um 15% zu mindern, damit der Privatpatient die Sachkosten nicht über den Pflegesatz und das Arzthonorar doppelt zahlt.
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Hier ein paar Tipps für weitere Erläuterungen:
Krankheitskosten-vollversicherung,
Arbeitnehmer,
Kurbehandlung
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