Rückdatierung
Eine Rückdatierung des Versicherungsbeginns um höchstens zwei Monate ist zulässig bei
- Übertritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Voraussetzung ist der Abschluss einer Krankheitskosten-Vollversicherung in unmittelbaren Anschluss an die Vorversicherung.
- Mitversicherung Neugeborener ab Geburt.
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Hier ein paar Tipps für weitere Erläuterungen:
Anschlussheilbehandlung,
Krankenvollversicherung,
Krankenvollversicherung
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