Rehabilitation
Die Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen werden in der Regel von den Rentenversicherungsträgern BfA und LVA sowie den Berufsgenossenschaften übernommen. Während der Rehabilitation gewähren die Träger als Lohnersatz ein Übergangsgeld. Daher wird während dieses Zeitraums kein Tagegeld durch die PKV gezahlt.
Kosten für Anschlussheilbehandlungen, eine Sonderform der Rehabilitation, werden ebenfalls vom Rentenversicherungsträger übernommen.
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Hier ein paar Tipps für weitere Erläuterungen:
Krankheitskosten-vollversicherung,
Arbeitsunfähigkeit,
Mehrfachversicherung
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