Rechnungszins
Der Rechnungszins ist der mindestens für Kapitalanlagen zu erzielende Zinssatz. Nach den Richtlinien zur Erstellung technischer Geschäftspläne in der privaten Krankenversicherung beträgt er 3,5%. Dieser Satz geht in die Beitragskalkulation ein.
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Hier ein paar Tipps für weitere Erläuterungen:
Kündigung Durch Den Versicherer,
Arbeitgeberanteil Arbeitgeberzuschuss,
Mehrbettzimmer
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