Mehrfachversicherung
Wird für eine versicherte Person eine Krankheitskostenversicherung bei einem anderen Versicherer angeschlossen oder wird von der Versicherungsberechtigung in der GKV Gebrauch gemacht, ist der Versicherer unverzüglich zu informieren.
Vor Abschluss einer weiteren Krankenhaustagegeld- oder Krankentagegeldversicherung muss die Einwilligung des Versicherers eingeholt werden, bei dem zurzeit ein Vertrag besteht.
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Hier ein paar Tipps für weitere Erläuterungen:
Krankenhaustagegeldversicherung,
Allgemeinärztliche Behandlung,
Antragsbindefrist
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