Leistungsanspruch
Was ist zu veranlassen?
Empfänger der Unterlagen für die Leistungserstattung ist i.d.R. die Hauptverwaltung
Krankenversicherers. Eine Kostenerstattung erfolgt grundsätzlich auch für unbezahlte
Rechnungen.
Ambulante Behandlung
Es ist darauf zu achten, dass jeder Arztrechnung die Bezeichnung der Krankheit (Unfall bei Behandlungsbeginn melden), die Behandlungstage, die Nummern der ärztlichen Gebührenordnung und die Bezeichnung der einzelnen berechneten Leistungen sowie den jeweiligen Betrag und den Steigerungssatz enthält. Rezepte sind zusammen mit der Arztrechnung einzureichen. Es sind nur Originalrechnungen einzusenden oder Kopien mit dem Leistungsvermerk eines anderen Versicherers. Bei Tarifen mit Selbstbehalt empfiehlt es sich, Rechnungen zu sammeln, bis der Betrag für den Selbstbehalt überschritten ist.
Zahnärztliche Behandlung
Jede Zahnarztrechnung muss die Behandlungstage, die Nummer der zahnärztlichen Gebührenordnung und die Bezeichnung der einzelnen berechneten Leistungen einschließlich einer verständlichen Bezeichnung des behandelten Zahnes sowie den jeweiligen Betrag und den Steigerungssatz beinhalten.
Bei den verwendeten Materialien ist Art, Menge und Preis mit anzugeben.
Krankenhausbehandlung
Eine Krankenhausrechnung muss die gleichen Daten wie die einer ambulanten Behandlung enthalten. Bei stationärer Behandlung stellt der Versicherer auf Wunsch eine Kostenübernahmeerklärung aus und rechnet dann wegen der Pflegekosten direkt mit dem Krankenhaus ab.
Krankenhaustagegeldversicherung
Der Versicherer benötigt eine ärztliche Bescheinigung des Krankenhauses über Beginn und Ende des Krankenhausaufenthaltes mit Angabe der Krankheitsbezeichnung und dem Namen des Patienten.
Krankentagegeldversicherung
Bei Bestehen einer Krankentagegeldversicherung ist jede völlige Arbeitsunfähigkeit spätestens bis zum Tage des Leistungsbeginns mitzuteilen. Die Arbeitsunfähigkeit wird künftig vom Arzt auf Formularen des Versicherers bescheinigt.
Krankheitskosten-Zusatzversicherung für stationäre Heilbehandlung
Eine Krankenhausrechnung muss die gleichen Daten wie die einer ambulanten Behandlung enthalten. Auf Wunsch stellt der Versicherer eine Kostenübernahmeerklärung aus und rechnet dann wegen der Pflegekosten direkt mit dem Krankenhaus ab. Privatliquidationen des Chefarztes bei einer Krankenhausbehandlung müssen die gleichen Daten tragen wie die einer ambulanten Behandlung.
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Hier ein paar Tipps für weitere Erläuterungen:
Anschlussheilbehandlung,
Kündigung Durch Den Versicherungsnehmer,
Auslandsversicherungsschutz
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