Kurbehandlung
Kosten für eine ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort sind i.d.R. vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Von vielen PKV-Unternehmen werden die Kosten einer ambulanten Kur (Arzt und physikalische Leistungen) in zeitlich begrenzten Abständen erstattet. Soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, übernehmen auch für PKV-Versicherte die BFA bzw. LVA als Leistungsträger die Kosten.
Bei Tbc-Erkankungen wird im vertraglichen Umfang bei einer stationären Behandlung in Tbc-Heilstätten und -Sanatorien geleistet.
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Hier ein paar Tipps für weitere Erläuterungen:
Krankenvollversicherung,
Krankentagegeldversicherung,
Krankentagegeld-versicherung
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