Künstler
Selbständig tätige Künstler und Publizisten sind nach dem Künstler-Sozialversicherungsgesetz renten- und krankenversicherungspflichtig. Ebenso wie Arbeitnehmer haben se sich mit dem halben Beitragssatz an der Sozialversicherung zu beteiligen. Die andere Hälfte der Beitragszahlung leistet die Künstler-Sozialkasse. Der Beitragssatz beträgt die Hälfte des durchschnittlichen Beitragssatzes aller Krankenkassen. Auf Antrag können sich Künstler unter gewissen Voraussetzungen von der Versicherungspflicht befreien lassen.
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Hier ein paar Tipps für weitere Erläuterungen:
Anschlussheilbehandlung,
Leistungsanspruch,
Beginn Des Versicherungsschutzes
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