Kündigung durch den Versicherungsnehmer
Der Vertrag kann grundsätzlich zum Ablauf eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
Bei Beitragserhöhungen kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis der betroffenen Personen mit einer Frist von einem Monat (ab Zugang) zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
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Hier ein paar Tipps für weitere Erläuterungen:
ärztliche Untersuchung,
Krankenhaustagegeldversicherung,
Krankheitskosten-vollversicherung
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