Krankentagegeldversicherung
Krankentagegeld- oder Verdienstausfallversicherung bietet nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit ein Tagegeld in vertraglicher Höhe, z.B. ab dem 15. oder 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, ohne Rücksicht darauf, ob der Kranke zu Haus oder im Krankenhaus behandelt wird.
Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen, in deren Verkauf eine vollständige Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird.
Das Krankentagegeld wird nach Krankentagegeldtarifen im Anschluss an die Karenzzeit grundsätzlich ohne zeitliche Begrenzung und steuer- und sozialabgabenfrei für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Auftretende Berufskrankheiten oder Berufsunfälle sind zuschlagsfrei mitversichert. Die ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit ist spätestens am Tag des vereinbarten Leistungsbeginns anzuzeigen.
zurück zur Übersicht
Hier ein paar Tipps für weitere Erläuterungen:
Krankheitskosten-vollversicherung,
Antragsbindefrist,
Künstler
|