Kinder-Nachversicherung
Bei Neugeborenen beginnt der Versicherungsschutz ohne Wartezeiten und ohne Gesundheitsprüfung unmittelbar nach der Geburt unter folgenden Voraussetzungen:
- Am Tag der Geburt muss ein Elternteil mindestens 3 Monate bei dem Versicherer versichert sein
- Die Anmeldung zur Versicherung muss spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt rückwirkend zum Ersten des Geburtsmonats erfolgen
- Der Versicherungsschutz des Neugeborenen darf nicht höher oder umfassender als der eines versicherten Elternteils sein
zurück zur Übersicht
Hier ein paar Tipps für weitere Erläuterungen:
Krankentagegeld-versicherung,
Krankheitskosten-zusatzversicherung Für Stationäre Heilbehandlung,
Auslandsversicherungsschutz
|