Private Krankenversicherung Vergleich

Kinder-Nachversicherung


Bei Neugeborenen beginnt der Versicherungsschutz ohne Wartezeiten und ohne Gesundheitsprüfung unmittelbar nach der Geburt unter folgenden Voraussetzungen:

  • Am Tag der Geburt muss ein Elternteil mindestens 3 Monate bei dem Versicherer versichert sein
  • Die Anmeldung zur Versicherung muss spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt rückwirkend zum Ersten des Geburtsmonats erfolgen
  • Der Versicherungsschutz des Neugeborenen darf nicht höher oder umfassender als der eines versicherten Elternteils sein

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Hier ein paar Tipps für weitere Erläuterungen: Krankentagegeld-versicherung, Krankheitskosten-zusatzversicherung Für Stationäre Heilbehandlung, Auslandsversicherungsschutz