Private Krankenversicherung Vergleich

Gebührenordnungen


Die Heilbehandler rechnen ihr Honorar nach einer Gebührenordnung ab.
GOÄ = Gebührenordnung für Ärzte
GOZ = Gebührenordnung für Zahnärzte
GebüH = Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker

Die Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte sehen ein Gebührenrahmen für

  • Die persönlichen ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen vom 1- bis zum 3,5 fachen
  • Die medizinisch-technischen Leistungen vom 1-2,5-fachen

Der einfachen Gebührensätze vor. "In der Regel" darf eine Gebühr aber nur zwischen dem Einfachen und dem 2,3-fachen des Gebührensatzes liegen, bei den letztgenannten Leistungen zwischen dem Einfachen und dem 1,8 fachen (Regelspanne)

Bemessungskriterien für die Höhe des Honorars sind:
  • Die Schwierigkeiten und der Zeitaufwand der einzelnen Leistungen
  • Die Umstände bei der Ausführung

Die Schwierigkeit der einzelnen Leistung kann auch durch die Schwere der Krankheit begründet sein.

Will der Arzt oder Zahnarzt über die genannte Regelspanne hinaus bis zum Höchstsatz berechnen, so ist die zulässig, wenn Besonderheiten der oben genannten Bemessungskriterien es rechtfertigen. Die hat der Arzt oder Zahnarzt schriftlich zu begründen. Auf Verlangen ist die Begründung näher zu erläutern.

Darüber hinaus kann eine abweichende Vereinbarung (=Abdingung) nur noch über die Höhe der Vergütung getroffen werden. Eine solche Abdingung muss vor der Behandlung in einem gesonderten Schriftstück geregelt und vom Arzt oder Zahnarzt und Patienten unterschrieben werden. Der Arzt oder Zahnarzt hat dem Patienten einen Abdruck der Vereinbarung, die keine anderen Erklärungen enthalten darf, auszuhändigen.

Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker ist ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütungen, das als Berechnungshilfe bei der Rechnungsstellung dient.

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Hier ein paar Tipps für weitere Erläuterungen: Klinik-card, Antragsbindefrist, Krankheitskosten-vollversicherung