Freie Heilfürsorge
Sie beruht auf der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Soldaten, Zivildienstleistenden, Polizei- und Grenzschutzbeamten (bei der Polizei unterschiedliche Länderregelungen). Die Absicherung entspricht derjenigen durch die gesetzliche Krankenversicherung. Für den Ehegatten und die Kinder von Berufs- und Zeitsoldaten, Polizei- und Grenzschutzbeamten besteht Beihilfeanspruch.
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Hier ein paar Tipps für weitere Erläuterungen:
Krankentagegeld-versicherung,
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Arbeitsunfähigkeit
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