Private Krankenversicherung Vergleich

Familienversicherung


Unter diesem Begriff ist die kostenlose Mitversicherung des Ehegatten und der Kinder in der GKV geregelt.

Ehegatte und Kinder eines Versicherten sind mitversichert, wenn ihr Gesamteinkommen im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB I nicht überschreitet.

Für Kinder besteht Anspruch auf Familienhilfe

  • Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Bis zur Vollendung des23. Lebensjahres, wenn sie sich in der Schul-, Hochschul- oder
  • Berufsausbildungen befinden
  • Über das 25. Lebensjahr hinaus für die Zeit, um die eine Schul-, hochschul- oder
  • Berufsausbildung wegen Erfüllung des Wehr- oder des Zivildienstes unterbrochen oder verzögert wurde
  • Ohne Altersgrenze, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen.

Kein Anspruch auf Familienversicherung in der GKV besteht, wenn ein Elternteil
  • Nicht Mitglied in der HKV ist und
  • Ein Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bezieht und
  • Sein Einkommen regelmäßig höher ist als das des in der GKV versicherten Ehegatten

Der Anspruch auf Familienversicherung endet, wenn eine eigenständige versicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen wird.

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Hier ein paar Tipps für weitere Erläuterungen: Krankheitskosten-vollversicherung, Antragsbindefrist, Kündigung Durch Den Versicherer