Erhöhung des Versicherungsschutzes
Für Mehrleistungen, die sich aus einem Tarifwechsel oder einer Erhöhung des Versicherungsschutzes ergeben, sind grundsätzlich Wartezeiten abzuleisten. Für Mehrleistungen ist eine erneute Prüfung der Gesundheitsangaben des Versicherten erforderlich. Deshalb ist für hinzukommende oder geänderte Tarife ein Antrag notwendig.
Bei Fortfall oder Reduzierung der Beamtenbeihilfe sind weder Gesundheitsprüfung noch Wartezeiten erforderlich, sofern die Anzeige innerhalb von 2 Monaten erfolgt.
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Hier ein paar Tipps für weitere Erläuterungen:
ärztliche Untersuchung,
Klinik-card,
Krankenhaustagegeldversicherung
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