Beitragssatz in der GKV
Die gesetzliche Krankenversicherung berechnet ihren Beitrag nach einem festen Prozentsatz von den beitragspflichtigen Einkommen der Versicherten. Dazu gehören Arbeitsentgelte, Rente, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen. Für freiwillig Versicherte wird der Beitrag gemäß der Satzung festgelegt. Dabei ist ihre gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen; mindestens aber das Einkommen, das auch bei Pflichtversicherten herangezogen wird.
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Hier ein paar Tipps für weitere Erläuterungen:
Krankengeld,
Anwartschaftsversicherung,
Krankenvollversicherung
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