Beihilfe
Beihilfe ist eine Beteiligung an Krankheitskosten durch den Dienstherrn (z.B. einer Bundes-, Landes-, oder Kommunalbehörde) im Rahmen der Fürsorgepflicht. Die Beihilfe wird in prozentual unterschiedlicher Höhe gewährt. Sie ist Personengebunden, in einigen Bundesländern richtet sie sich u.a. nach dem Familienstand.
Die Differenz zwischen der Beihilfe und den Kosten ist zu versichern. Für Soldaten, Polizei- und Grenzschutzbeamte gelten besondere Bestimmungen. Post und Bahnbeamte verfügen über eigene Versicherungseinrichtungen.
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Hier ein paar Tipps für weitere Erläuterungen:
ärztliche Untersuchung,
Krankenhaustagegeldversicherung,
Krankengeld
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