Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt nach Vertragsabschluß, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein genannten Termin und nicht vor Ablauf der Wartezeiten. Der Vertrag ist geschlossen, wenn der Versicherungsschein dem Versicherungsnehmer zugegangen ist oder eine Annahme schriftlich erklärt wurde.
Technischer Beginn:
Beginndatum im Versicherungsschein
Formeller Beginn:
Zustellung des Versicherungsscheins oder der Annahmerklärung
Materieller Beginn:
Der Versicherungsschutz beginnt nach Ablauf der Wartezeiten
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