Befreiung von der Krankenversicherungspflicht
Wird ein Arbeitnehmer durch Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze zum 1 Januar eines Jahres krankenversicherungspflichtig, kann er sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Der Antrag auf Befreiung ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse zu stellen. Eine einmal ausgesprochene Befreiung von der Krankenversicherungspflicht gilt auf Dauer. Sie endet, wenn Krankenversicherungspflicht beim Bezug von Arbeitslosengeld oder -hilfe eintritt.
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Arbeitnehmer
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