Beamte
Beamte erhalten zu ihren Bezügen vom Dienstherrn eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Die Beihilfesätze unterscheiden sich nach den Beihilfevorschriften sowie Landesbeihilfeverordnungen und sind entweder personen- oder familienstandsbezogen.
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Hier ein paar Tipps für weitere Erläuterungen:
Altersrückstellung,
Anwartschaftsversicherung,
Kündigung Durch Den Versicherungsnehmer
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