Private Krankenversicherung Vergleich

Auslandsversicherungsschutz


Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherungen haben zeitlich unbegrenzte Europadeckung. Während des ersten Monats eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland besteht auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz, solange die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten kann; längstens aber für weitere 2 Monate.
Für Krankentagegeldversicherungen besteht nur Anspruch auf Leistungen innerhalb Europas, wenn der Versicherte wegen akut aufgetretener Krankheiten oder Unfälle in ein öffentliches Krankenhaus zu stationären Behandlung eingeliefert wird. Für einen Aufenthalt im außereuropäischen Ausland können besondere Vereinbarungen getroffen werden.
Für darüber hinausgehenden Versicherungsschutz (z.B. Rücktransport) ist der Abschluss einer Auslandreisekrankenversicherung zu empfehlen.

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Hier ein paar Tipps für weitere Erläuterungen: Anschlussheilbehandlung, Krankheitskosten-zusatzversicherung Für Stationäre Heilbehandlung, Arbeitsunfähigkeit