Arzneimittel
Die Aufwendungen für Arzneimittel werden tariflich erstattet, wenn sie von Ärzten, Zahnärzten oder Heilpraktikern verordnet und aus der Apotheke bezogen werden.
zurück zur Übersicht
Hier ein paar Tipps für weitere Erläuterungen:
Anschlussheilbehandlung,
Leistungsanspruch,
Leistungsanspruch
|