Arbeitslosigkeit
Bei Bezug von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe tritt automatisch die beitragsfreie Pflichtversicherung durch die Allgemeine Ortskrankenkasse ein. Der Arbeitslose hat für die Vollversicherung ein außerordentliches Kündigungsrecht. Sinnvoller ist jedoch, den Vertrag bei der Privaten Krankenversicherung ruhen zu lassen bzw. eine Anwartschaftsversicherung zu vereinbaren.
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Hier ein paar Tipps für weitere Erläuterungen:
Krankheitskosten-zusatzversicherung Für Stationäre Heilbehandlung,
Kündigung Durch Den Versicherungsnehmer,
Auslandsversicherungsschutz
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