Private Krankenversicherung Vergleich

Anwartschaftsversicherung


Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei längerem, ununterbrochenem Auslandaufenthalt, Anspruch auf freie Heilfürsorge, wirtschaftliche Notlage, gesetzliche Krankenversicherungspflicht) kann die versicherte Person eine Anwartschaftsversicherung abschließen bzw. eine bestehende Krankheitskosten- oder Krankentagegeldversicherung in eine Anwartschaftsversicherung überführen.
Dadurch erwirbt die versicherte Person das Recht, bei Wegfall der Voraussetzungen ohne erneute Gesundheitsprüfung auf die Krankheitskostenversicherung (Krankentagegeldversicherung) gleicher Tarifgrundlage überzugehen. Maßgeblich für die Bestimmung des Eintrittsalters sowie für die allgemeinen und besonderen Wartezeiten ist der Beginn der Anwartschaftsversicherung bzw. der Beginn der vorangegangenen Krankheitskostenversicherung (Krankentagegeldversicherung).

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