Antragsbindefrist
Der Antragsteller ist an den Antrag auf Abschluss einer privaten Krankenversicherung 6 Wochen gebunden. Wird gleichzeitig ein Antrag auf Wartezeiterlass aufgrund ärztlicher Untersuchung gestellt, beginnt die Bindefrist am Eingangstag des Untersuchungsbefundes i.d.R. spätestens 14 Tage nach Antragstellung. Geht der Untersuchungsbefund nicht fristgerecht ein, so gibt es keinen Wartezeiterlass.
zurück zur Übersicht
Hier ein paar Tipps für weitere Erläuterungen:
Zwei-bettzimmer,
Alkohol,
Antragsbindefrist
|