Anschlussheilbehandlung
Als Anschlussheilbehandlung werden solche stationären Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger bezeichnet, die sich unmittelbar an eine Krankenhausbehandlung anschließen. Ihr Sinn ist die allmähliche, ärztlich überwachte Wiederanpassung des Patienten an die Belastungen des Alltags und des Berufslebens in einer dafür spezialisierten Klinik. Das Schwergewicht liegt auf der rehabilitativen Therapie.
Sollte kein gesetzlicher Träger für die Kostenübernahme in Frage kommen, ist bei einer Privaten Krankenvollversicherung in der Regel die Private Krankenversicherung zur Kostenübernahme verpflichtet.
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Hier ein paar Tipps für weitere Erläuterungen:
Altersrückstellung,
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