Alkohol
Ein tariflicher Leistungsanspruch auf Erstattung von Heilbehandlungskosten besteht auch für Krankheiten sowie Unfälle und deren Folgen, die auf Alkoholmissbrauch zurückzuführen sind. Jedoch ist kein Leistungsanspruch für Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren gegeben.. Der Leistungsausschluss in der Krankentagegeldversicherung für Arbeitsunfähigkeit aufgrund alkoholbedingter Bewusstseinsstörungen wurde in den Tarifbedingungen vielfach aufgehoben. Für Entziehungsmaßnahmen und Entziehungskuren besteht jedoch auch hier keine Leistungspflicht.
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Hier ein paar Tipps für weitere Erläuterungen:
Klinik-card,
Antragsbindefrist,
Arbeitgeberanteil Arbeitgeberzuschuss
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