Private Krankenversicherung Vergleich

Ärztliche Untersuchung


Durch eine ärztliche Untersuchung können die für eine private Krankenversicherung üblichen Wartezeiten erlassen werden. Die Kosten der Untersuchung trägt grundsätzlich der Antragsteller. Der Untersuchungsbericht muss dem Versicherer i.d.R. innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung vorliegen.

zurück zur Übersicht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hier ein paar Tipps für weitere Erläuterungen: Zwei-bettzimmer, Altersrückstellung, Altersrückstellung