Ärztliche Untersuchung
Durch eine ärztliche Untersuchung können die für eine private Krankenversicherung üblichen Wartezeiten erlassen werden. Die Kosten der Untersuchung trägt grundsätzlich der Antragsteller. Der Untersuchungsbericht muss dem Versicherer i.d.R. innerhalb von 14 Tagen nach Antragstellung vorliegen.
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