Wer kann sich privat versichern?

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Die Private Krankenversicherung ist für alle Personen offen . Eine Krankenvollversicherung kommt allerdings nur für folgenden Personenkreis in Betracht:

  • Arbeitnehmer mit einem Bruttojahreseinkommen von mindestens 47.250 EUR (Arbeitnehmer die vor dem 01.01.2003 privat versichert waren und jetzt auch noch privat vollversichert sind haben die Option auch die Private Krankenversicherung zu wechseln, für Sie ist die Beitragsbemessungsgrenze von 42.750 € pro Jahr relevant und nicht die Versicherungspflichtgrenze von 47.250 € pro Jahr.
  • Freiberufler und Selbständige
  • Beamte, diese können die Leistungen der Beihilfe über Beihilfeergänzungstarife ergänzen
desweiteren

Studenten, Beamtenanwärter, Zeitsoldaten nach Abschluss ihrer Dienstzeit und Personen, die für längere Zeit in das Ausland gehen.

Für alle anderen bleibt die Option die Schutz in der gesetzlichen Krankenkasse durch eine Private Krankenzusatzversicherung zu erhöhen. Dort besteht die Möglichkeit zusätzliche Leistungen für z.B. Heilpraktiker, zahnmedizinische Leistungen oder aber 1- oder 2- Bettzimmer und privatärztliche Leistungen zu versichern.

Informieren Sie sich und fordern Sie Angebotsberechnungen an.