Berufsunfähigkeitsversicherung
Durch die Rentenreform zum 01.01.2001 haben sich die Leistungen aus den gesetzlichen Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen gravierend geändert.
Die Berufsunfähigkeitsrenten werden nur noch Personen gewährt, die vor dem 01.01.1961 geboren wurden.
Allerdings gibt es auch bei dieser Personengruppe eine gravierende Leistungsreduzierung, da nur noch die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente gezahlt wird. Die Rente wird außerdem nur gezahlt, wenn nicht mehr als 6 Stunden im Beruf gearbeitet wird.
Eine Private Absicherung ist daher in der Regel unbedingt notwendig.
Die Angebote der verschiedenen Versicherern die eine Absicherung gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit anbietenn unterscheiden sich teilweise gravierend in Beitrag und Versicherungsschutz.
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